§ 1 – Name, Sitz und Zweck des Supporters Club
a) Der Supporters Club trägt den Namen „German Reds“.b) Die Gründung wurde am 16.05.2001 vollzogen.
c) Sitz des Supporters Club ist Leipzig.
d) Seit dem 25.09.2003 ist der Supporters Club „German Reds” Teil der Official Liverpool FC Supporters Clubs (OLSC; ehemals Association of International Branches) und wird dort unter dem Namen „OLSC Germany“ geführt.
e) Zweck des Supporters Club ist es, eine Gemeinschaft von Fans des Liverpool Football Club (folgend durch L.F.C. abgekürzt) im deutschsprachigen Raum zu bilden, freundschaftliche Kontakte zu anderen Supporters Clubs des L.F.C. zu pflegen und den L.F.C. gemeinsam zu unterstützen.
f) Der Supporters Club bekennt sich in Anlehnung an die Club Charter des L.F.C. gegen jede Form von Hooliganismus sowie Diskriminierung (z.B. bezüglich Behinderung, Hautfarbe, ethnischem Hintergrund, Kultur, religiösem Glauben, Weltanschauung, sexueller Orientierung).
g) Der Supporters Club ist eine nicht wirtschaftliche Interessengemeinschaft und hat keine Rechtsfähigkeit, da er kein eingetragener Verein ist.
h) Das jeweilige Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
§ 2 – Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
a) Mitglied darf jeder Supporter des Liverpool FC sein, sofern keine gleichzeitige Mitgliedschaft desselben Mitgliedes bei einem anderen offiziellen deutschen Supporters Club des OLSC (siehe §1) besteht.
b) Die Beantragung der Mitgliedschaft hat schriftlich per Antragsformular zu erfolgen. Bei Antragstellung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Ist dies nicht der Fall, zählt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
c) Sollte ein Mitglied Bedenken bezüglich der Aufnahme eines neuen Mitglieds haben, so entscheidet der Vorstand in einem Gespräch darüber. Die Mitgliedschaft kann jederzeit abgelehnt werden.
d) Jedes Mitglied erklärt sich bei Eintritt in den Supporters Club mit dieser Satzung einverstanden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
a) Alle Mitglieder des Supporters Club sind gleichberechtigt.
b) Jedes volljährige Mitglied hat auf einer Mitgliederversammlung Stimmrecht.
c) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Aktivitäten des Supporters Club teilzunehmen. Es dürfen keine Personen ausgeschlossen werden.
d) Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Satzung und getroffene Beschlüsse einzuhalten.
e) Die Mitgliedsbeiträge sind regelmäßig und pünktlich zu entrichten (siehe § 7 Beiträge)
f) Jedes Mitglied ist verpflichtet, durch vorbildliches Verhalten in der Öffentlichkeit dem Image des Supporters Club und des L.F.C. zu einem positiven Erscheinungsbild zu verhelfen.
g) Jedes Mitglied sollte das „German Reds“-Online-Forum (Link zum Forum) als zentrales Informations- und Kommunikationsmedium rund um den Supporters Club nutzen. Die Freischaltung für sämtliche internen Forum-Bereiche erfolgt nach individueller Abstimmung des Mitglieds mit dem für das Ressort Finanzen und Mitglieder zuständigen Vorstand und dessen Rücksprache mit dem Forum-Webmaster.
h) Jedes Mitglied ist aufgerufen, in keinster Weise Zwietracht in die Gemeinschaft des Supporters Club zu tragen. Gegen jeden Verstoß wird in angemessener Form vorgegangen.
i) Bei Verlust der Mitgliedschaft ist die „German Reds“-Membercard an den Supporters Club zurückzugeben.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
a) eine selbst verfasste und an den Vorstand (info@german-reds.de) gesandte, formlose Austrittserklärung, die mit dem Eingang beim Vorstand wirksam wird. Bei Austritt aus dem Supporters Club erlöschen sämtliche Ansprüche.
b) Ausschluss,
- wenn ein Mitglied gleichzeitig in mindestens einem weiteren offiziellen deutschen Supporters Club des OLSC Mitglied ist
- wenn sich ein Mitglied mit seinen Beiträgen trotz einer Zahlungserinnerung und einer folgenden Mahnung zwei Monate im Rückstand befindet (siehe § 7 Beiträge)
- durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wenn man vorsätzlich den Zwecken des Supporters Club zuwiderhandelt (z.B. unehrenhaftes Verhalten, grobe Verstöße gegen die Satzung) oder dem Supporters Club bzw. dem L.F.C. durch sein Verhalten Schaden zufügt (z.B. Beteiligung an Gewalttätigkeiten bei Spielen).
- Unter Nennung von Gründen wird das Mitglied durch den Vorstand ermahnt bevor es ggf. zu einer Ausschluss-Abstimmung kommt. Gegen einen Ausschluss kann kein Einspruch eingelegt werden.
c) Versterben/Tod des Mitglieds
$ 3 – Organe des Supporters Club
Organe des Supporters Club sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
$ 4 – Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- Vorsitzender
- stellvertretender Vorsitzender
- Sekretär und L.F.C.-Kontaktperson
- Verantwortlicher Ressort Finanzen und Mitglieder
- Verantwortlicher Ressort Kommunikation
Zusätzlich wird ein Kassenprüfer benannt, der jedoch keinerlei Entscheidungsgewalt im Vorstand hat.
a) Die Amtszeit des Vorstands beträgt jeweils zwei Jahre. Ein Ausscheiden ist jederzeit möglich.
b) Der Vorstand kommuniziert intern monatlich, um die Organisation des Supporters Club zu steuern und Aktivitäten zu planen.
C) Der Vorstand nutzt das „German Reds“-Online-Forum als zentrales Informations- und Kommunikationsmedium zwischen Vorstand und Mitgliedern des Supporters Club. Zudem kommen im Rahmen der internen Information und Kommunikation Rundmails sowie Newsletter zum Einsatz.
d) Der Vorstand muss aus Mitgliedern des Supporters Club bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Supporters Club aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung und muss auf der nächsten Mitgliederversammlung durch die Mitglieder neu bestimmt werden, sofern keine regulären Wahlen zum German Reds-Vorstand anstehen.
e) Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Kooptieren eines geeigneten Mitglieds in den Vorstand möglich.
f) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
g) Finanzielle Unkosten, die unmittelbar durch Ämter im Supporters Club anfallen, können nach Überprüfung durch den Vorstand durch den Ressort Finanzen zurückerstattet werden.
h) Bei Vertrauensbruch oder Veruntreuung kann der Vorstand vorzeitig durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung und eine entsprechende Abstimmung ganz oder teilweise seines Amtes enthoben werden.
i) Der Vorstand haftet weder finanziell, noch persönlich für die Mitglieder des Supporters Club. Jedes Mitglied ist für sein Handeln selbst verantwortlich und ggf. persönlich zur Verantwortung zu ziehen.
j) Je nach Selbsteinschätzung des Bedarfes hat der gewählte Vorstand die Möglichkeit, für die Dauer seiner Wahl- bzw. Amtsperiode einen Beirat zu installieren.
Dieser Beirat darf maximal 5 Mitglieder umfassen, die
- jeweils Mitglied des Supporters Club sein müssen
- eine beratende Funktion (Entscheidungsfindung) im Bezug zum Vorstand innehaben
- kein Stimmrecht bei Entscheidungen im Vorstand besitzen
- ihre Funktion unentgeltlich ausüben
- ggf. freiwillig konkrete Aufgaben dauerhaft übernehmen (z.B. Merchandising)
- jederzeit aus ihrer Funktion ausscheiden dürfen.
Aufgaben des Vorstandes
- Der Vorstand ist für die Organisation innerhalb des Supporters Club verantwortlich. Dazu gehören die Verwaltung des Supporters Club an sich sowie die der Finanzen und die Organisation verschiedener Aktivitäten des Supporters Club.
Alle Vorstandsmitglieder engagieren sich aktiv für die Belange des Supporters Club, insbesondere für dessen Erhalt und die Weiterentwicklung.
a) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter haben die Aufgabe, sich um die Außenpräsentation und den Erhalt des Supporters Club, den Ablauf im Supporters Club sowie im Vorstand, um die Einhaltung der Satzung, den Ablauf der Versammlungen und die Neuwahlen zu kümmern. In jedem Fall werden beide von allen Mitgliedern unterstützt.
b) Der Sekretär koordiniert die Kontakte zwischen dem Supporters Club und dem L.F.C. Er ist erster Ansprechpartner des L.F.C. in unserer Branch und stellt insbesondere sicher, dass alle notwendigen Informationen unseres Supporters Club pünktlich an den L.F.C. kommuniziert werden und dass zugleich alle Informationen des L.F.C. für unsere Branch unverzüglich an den Vorstand bzw. die Mitglieder weitergeleitet werden.
c) Dem Ressort Finanzen und Mitglieder obliegen neben dem Führen der Mitglieder-Datei (inkl. Bearbeitung von Aufnahmeanträgen) die Kontoführung und die Buchhaltung (d.h. die Dokumentation aller finanziellen Ein- und Ausgaben sowie die Aktualisierung und Korrektheit des Kassenstandes). Der Vorstand hat das Recht, jederzeit die Kassenführung einzusehen und zu überprüfen (siehe § 6).
d) Das Ressort Kommunikation befasst sich in erster Linie mit Mitglieder-Anfragen sowie der Beantwortung externer Anfragen. Das zuständige Vorstandsmitglied nimmt Meinungen und Stimmungen sowie Hinweise der Mitglieder vertraulich auf, um diese dem Vorstand zur Diskussion vorzulegen. Das zuständige Vorstandsmitglied wirkt zudem aktiv an der Ausgestaltung von Social Media-Themen, wie z.B. dem „German Reds“-Auftritt bei Facebook, mit.
§ 5 – Mitgliederversammlung, Anträge, Wahlen, Abstimmungen, Beschlüsse
a) Eine Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Rahmen des „German Reds“-Treffens statt. Alle Mitglieder werden zuvor per Rundmail/Newsletter mit Angaben zur Tagesordnung eingeladen. Vorschläge zur Ergänzung der Tagesordnung sind bis zu Versammlungs-beginn möglich.
b) Der Versammlungsort soll nach Möglichkeit jährlich zwischen Deutschland und Liverpool wechseln.
c) Im Rahmen von offiziellen Mitgliederversammlungen des Supporters Club sind jegliche Symbole anderer Fußballclubs als des Liverpool FC unerwünscht!
d) Bei Bedarf kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Dies erfolgt:
- durch Beschluss des Vorstandes
- nach schriftlichem Antrag von mindestens 33% der Mitglieder, wobei diesem Antrag eine Unterschriftenliste mit vollständigem Namen und Unterschrift der Befürworter beigefügt sein muss. Der jeweilige Vorstand ist verpflichtet, die Initiatoren der Unterschriftensammlung zu unterstützen (direkte Kooperation oder Verfügbarmachung der aktuellen Adressliste aus Mitgliederdatei sowie Mailverteiler).
Diese außerordentliche Mitgliederversammlung muss innerhalb eines Zeitraums von 10 Wochen ab Antragstellung abgehalten werden.
e) Das Recht auf Antragstellung hat jedes volljährige Mitglied der „German Reds“.
f) Die anwesenden Mitglieder sind beschlussfähig.
Sollten auf der Mitgliederversammlung weniger als 1/3 aller Mitglieder anwesend sein, müssen weitreichende Veränderungen, die per Beschluss der Mitgliederversammlung eingeleitet werden, innerhalb von 2 Monaten durch eine einfache Mehrheit aller German Reds-Mitglieder per online erfolgender Wahl/Abstimmung bestätigt werden, bevor diese in Kraft treten.
Als weitreichende Veränderungen gelten insbesondere:
- Verweigerung der Entlastung des Vorstands
- Satzungsänderungen
- Namensänderung des Supporters Club
- Zusammenschluss mit einem anderen Supporters Club
- Auflösung des Supporters Club (es gilt § 9)
g) Die Mitgliederversammlung beschließt über:
- den Bericht des Ressorts Finanzen
- die Entlastung des Vorstandes
- die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Satzungsänderungen (unter Berücksichtigung von f)
- über Themen/Anträge, die vor bzw. auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.
h) Stimm- bzw. wahlberechtigt bei Abstimmungen bzw. Wahlen ist jedes ordentliche Mitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat.
i) Soweit nicht anders beschlossen, werden alle Entscheidungen offen (Handzeichen) getroffen.
Anstehende Wahlen zum German Reds-Vorstand erfolgen
- online
- als Einzelabstimmung zu jeder zur wählenden Funktion
- im unmittelbaren Vorfeld der Mitgliederversammlung im Wahljahr
Sonstige Personenwahlen werden bei Bedarf nach Berufung eines Wahlleiters in offener Wahl (Handzeichen) und ebenfalls bei Einzelabstimmung zu jeder zur wählenden Funktion abgehalten.
Der Wahlleiter selbst darf dabei nicht zur Wahl stehen.
j) Bei Abstimmung bzw. Wahl entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.
§ 6 – Finanzen und Kassenprüfung
a) Die aktuelle Bankverbindung des Supporters Club ist hier (Link zur Bankverbindung) hinterlegt.
b) Alle Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erlöse gehen zu 100% auf das Konto der „German Reds“.
c) Zugriff auf das Konto des Supporters Club haben nur das für den Bereich Finanzen zuständige Vorstandsmitglied (=Kontoinhaber) sowie der Vorsitzende. Die Möglichkeit zu Einsichtnahme und Überprüfung der Kontoführung haben jederzeit alle Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer.
d) Die Kassenprüfung erfolgt jährlich durch den Kassenprüfer. Um diese sachgemäß durchführen zu können, stellt das zuständige Vorstandsmitglied die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Kassenprüfer zur Verfügung.
e) Der Finanzbericht des für den Bereich Finanzen zuständigen Vorstandsmitglieds muss zur jährlichen Mitgliederversammlung vorliegen und dort den Mitgliedern vorgestellt werden. Anschließend folgt der Bericht des Kassenprüfers.
f) Im Falle einer Auflösung der „German Reds“ wird das Konto aufgelöst und der vorhandene Geldbetrag per Beschluss einem guten Zweck zugunsten des L.F.C. bzw. seines Umfeldes zugeführt.
§ 7 – Beiträge
a) Zur Deckung der entstehenden Unkosten wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der durch jedes Mitglied bis spätestens 31. Januar jeden Jahres per Überweisung auf das Konto des Supporters Club zu entrichten ist.
b) Für Neumitglieder gilt: Bei Eintritt in den Supporters Club ist der jeweils anfallende Quartalsbeitrag für alle noch folgenden Quartale des aktuellen Kalenderjahres inkl. Quartal des Eintritts zu entrichten.
c) Die Höhe des jährlichen Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
d) Bereits gezahlte Beiträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
e) Bei Nichtzahlung bis spätestens Ende Januar erfolgt eine schriftliche Zahlungs-erinnerung. Bei Nichtzahlung bis Ende Februar erfolgt eine schriftliche Mahnung.
f) Auf eine Nichtzahlung bis 31. März erfolgt zwingend der sofortige Ausschluss aus dem Supporters Club.
§ 8 – Datenschutz
a) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Supporters Club werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der Datenschutzgrundverordnung/ DSGVO) personenbezogene Daten der Mitglieder in der Datenverarbeitung des Supporters Club gespeichert, übermittelt und aktualisiert.
b) Den Organen des Supporters Club, allen Mitgliedern und sonst für den Supporters Club Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken des Supporters Club zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Diese Verpflichtung besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Supporters Club hinaus.
§ 9 – Auflösung der „German Reds“
a) Die Auflösung der „German Reds“ ist nur per Mitgliederversammlung, bei der mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen, mit einer 3/4-Stimmenmehrheit möglich.
b) Restschulden und Außenstände sind dann ggf. unverzüglich über das Konto des Supporters Club zu begleichen.
c) Die im Besitz der „German Reds“ befindlichen Gegenstände (z.B. Fahnen, Banner, Schals, Pins etc.) werden an den Meistbietenden verkauft.
d) Wie in § 6 festgelegt, wird das Konto des Supporters Club aufgelöst und der vorhandene Geldbetrag per Beschluss einem guten Zweck zu Gunsten des L.F.C. bzw. seines Umfeldes zugeführt.
Diese Satzung trat am 02. Oktober 2021 in Kraft.